Die neue PrüfvV tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für die Rechnungsprüfung bei Patienten, die ab diesem Zeitpunkt in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Die Häuser müssen sich damit auf komplexe Änderungen im Bereich ihrer Abrechnung und der streitigen Abwicklung von MD-Fällen einstellen.
Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über die relevanten Inhalte der neuen PrüfvV und bereiten Sie Ihre Maßnahmen sorgfältig vor. Nur so können Sie zukünftige Erlösverluste verhindern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das schaffen.
Wichtige Neuerungen durch die PrüfvV 2022
MD-Prüfquoten
Im Jahr 2021 war nach dem Auslaufen der "Corona-Prüfquote" von 5 Prozent eine globale Prüfquote von 12,5 Prozent festgesetzt. Ab dem ersten Quartal 2022 wird die Prüfquote nun für jedes Haus individuell festgelegt. Grundlage für die Berechnung der Höhe der hausindividuellen Prüfquote ist der Anteil der positiven MD-Gutachten (MD-Fallprüfung ohne Minderung des Rechnungsbetrages) des vorvergangenen Quartals in Bezug auf alle abgeschlossenen Prüffälle.
Aufschlagszahlungen
Neben der Rückzahlung des vom Medizinischen Dienst als zu hoch bewerteten Anteils der Gesamtrechnung ist zusätzlich noch ein prozentualer Aufschlag zum Rückforderungsbetrag an die Kasse zu entrichten. Die Festlegung der Aufschlagshöhe bemisst sich ebenfalls am Anteil der positiven MD-Gutachten des vorvergangenen Quartals in Bezug auf alle abgeschlossenen Prüffälle.
Verbot der Zweitrechnung
Kliniken dürfen nun nur noch eine Rechnung für einen stationären Abrechnungsfall stellen. Eine Korrektur dieser Abrechnung ist nicht mehr gestattet.
Erörterungsverfahren
Einen strittigen Abrechnungsfall zur Klage beim Sozialgericht einzureichen, ist ab dem Jahr 2022 an vielfältige Voraussetzungen geknüpft. Es müssen alle strittigen Fälle vor der Klageerhebung inhaltlich mit der zuständigen Krankenkasse erörtert werden. Dabei sind umfangreiche Kriterien und Fristen sowie Dokumentationsobliegenheiten im Verfahren zu beachten.
Optimal vorbereitet mit unserem Seminar
Vor allem durch das Rechnungskorrekturverbot sowie das höchst aufwendige Erörterungsverfahren kommen große Herausforderungen auf die Krankenhäuser zu. Damit Sie mit einem guten Plan für Ihre Klinik in das kommende Jahr starten können, erhalten Sie in unserem Seminar alle Informationen zum Umgang mit der neuen PrüfvV. Gemeinsam stellen wir strategische Erwägungen an, erklären Ihnen das nun zu etablierende Erörterungsverfahren und widmen uns den Prüfquoten sowie den Aufschlagszahlungen. Sie erhalten wertvolle Handlungsempfehlungen zur Vermeidung negativer Konsequenzen für Ihr Haus.
Die Fortbildung im Überblick
Titel: "Die neue PrüfvV und das Erörterungsverfahren"
Format: Webinar
Nächster Termin: Mittwoch, 19. Januar 2022, 13 Uhr bis 17 Uhr
Dozenten
Bianca Meier – Fachanwältin für Medizinrecht, Healthcare Compliance Officer (HCO), Geschäftsführerin consus.law
Dr. med. Frank Reibe – Facharzt für Allgemeinchirurgie, Leitung MD- und Forderungsmanagement consus clinicmanagement
Timo Runck – Leitung PEPP-Controlling consus clinicmanagement
Weitere Informationen und Buchung
Hintergrund
Am 22. Juni 2021 hat die Schiedsstelle des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die neue Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgesetzt. Diese tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Zuvor war das Vereinbarungsverfahren zwischen den Selbstverwaltungspartnern gescheitert.
Mit der neuen PrüfvV sollen Änderungen infolge des MDK-Reformgesetztes umgesetzt werden. Insbesondere wurden Regelungen zur Durchführung des einzelfallbezogenen Erörterungsverfahrens getroffen und damit nun auch das Verfahren nach § 17c Abs. 2b Satz 1 KHG geregelt. DKG und GKV-Spitzenverband erarbeiten zurzeit gemeinsame Umsetzungshinweise, welche die Anwendung der PrüfvV in der Praxis vereinfachen sollen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Hinweise bleibt aktuell allerdings noch offen.