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IGES-Gutachten ist veröffentlicht: 2.500 neue AOP-Leistungen sind möglich

Die Möglichkeiten für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe in Kliniken sollten deutlich ausgeweitet werden. Zu diesem Schluss kommen Experten in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des IGES-Instituts.

Der AOP-Katalog regelt einheitliche Rahmenbedingungen für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus nach § 115b SGB V. Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber eine Erweiterung des AOP-Katalogs festgelegt. Ziel ist es, die Ambulantisierung in deutschen Krankenhäusern wesentlich voranzutreiben. Das IGES-Institut wurde beauftragt ein Gutachten zum ambulanten Potenzial zu erstellen. Über die Ergebnisse beraten nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Der endgültige AOP-Katalog wird nach inhaltlicher Prüfung des IGES-Gutachtens von diesen drei Organen der Selbstverwaltung vereinbart – ebenso wie eine einheitlich geltende Vergütung der Leistungen.

Das vollständige IGES-Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

 

Leistungen im AOP-Katalog könnten sich verdoppeln

Das IGES-Institut hat rund 35.000 OPS-Codes im Hinblick auf ihr ambulantes Potenzial analysiert. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass sich 2.476 von ihnen dem AOP-Katalog hinzufügen ließen. Damit würden sich die derzeitigen Katalogleistungen nahezu verdoppeln.

Bei knapp 60 % der vorgeschlagenen Leistungen handelt es sich vor allem um Operationen an der Haut, dem Auge oder am Muskel- und Skelettsystem. Auf Platz 2 landen mit 546 Leistungen diagnostische Maßnahmen wie zum Beispiel diagnostische Endoskopien. Die für die Erweiterung des AOP-Katalogs empfohlenen Leistungen wurden im Jahr 2019 circa 15 Millionen Mal innerhalb einer stationären Behandlung von Patienten durchgeführt – also bei mehr als einem Viertel aller vollstationären Leistungen.

Zusätzlich empfehlen die Experten ein praktikables Verfahren zu implementieren, mit denen Krankenhäuser fallindividuell begründen können, warum ein Patient doch stationär behandelt werden muss. Gründe für eine stationäre Aufnahme können beispielsweise ein hoher Schweregrad der Erkrankung, altersbedingte Risiken oder soziale Umstände der Patienten sein. Diese neu entwickelte Kontextprüfung soll sowohl zu mehr Patientensicherheit führen als auch die MD-Prüfquoten verringen.

 

Stimmen zum IGES-Gutachten

Nach Meinung vieler belege das IGES-Gutachten, wie groß und dringend der Ambulantisierungsbedarf in Deutschland sei. So äußerte sich beispielsweise Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Auch die DKG begrüßt das Ergebnis des Gutachtens. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG erklärt: "Wir sind überzeugt, dass die Nutzung der ambulanten Potenziale der Krankenhäuser in Zukunft ein echter Mehrwert für die Patientenversorgung sein wird." Seiner Ansicht nach ließe sich ein solcher klinisch-ambulanter Leistungsbereich an den Kliniken ideal mit den im Koalitionsvertrag angesprochenen Hybrid-DRGs vergüten. Mit dieser Ansicht stimmt auch Michael Weber, Präsident des Verbands leitender Krankenhausärzte (VLK), überein und ergänzt: "Die Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner über eine entsprechende Vereinbarung werden anspruchsvoll. Ein Stufenmodell und Hybrid-DRGs für komplexere Fälle sind wohl die entscheidenden Lösungsansätze."

 

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