Ambulante Kodierung in ambulanten Fallarten – ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik & MVZ
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.
Bei uns erhalten Sie alle wesentlichen Informationen, um Ihre ambulanten Krankenhausleistungen erfolgreich und korrekt zu kodieren.
Dieses Thema bieten wir in Kooperation mit Ursula Klinger-Schindler von Abrechnungsseminare an.

Sichern Sie Ihre Erlöse durch eine sachgerechte ambulante Kodierung
Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.
Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.
Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.
Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse.
Inhalte
- Ambulante Kodiervorgaben seit 01.07.2022
- Gesetzliche Grundlage
- Geltungsbereich
- Verantwortlichkeit
- Diagnosedefinition
- Ausnahmen
- Prüfregel und Anforderungskatalog zur Anwendung der ICD-10-GM
- Ambulante Kodierung in der Notaufnahme
- Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkung auf die Kodierung und Abrechnung
- ICD-10 und Durchsetzung von Schweregradzuschlägen
- Zusatzkennzeichen und Z-Diagnosen in der Notaufnahme
- AOP § 115b SGB V: Sachgemäße Kodierung und Sicherung medizinisch notwendiger Leistungen der Prädiagnostik sowie der intraoperativen und postoperativen Versorgung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) § 116b SGB V
- Festgeschriebene Diagnosekataloge der Konkretisierungen
- Tragende Gründe zur Diagnose-Kodierung in der Onkologie
- Vermeidung von MD-Prüfungen durch spezifische Kodierung
- Wichtige Zusatzcodes in der ASV
- MVZ: Anwendung und Umsetzung der ambulanten Kodiervorgaben
Im Überblick
Methoden | Vortrag, Fallbeispiele, praktische Übungen |
Zielgruppen | Mitarbeiter der Patientenaufnahme und Ambulanzen im Krankenhaus, Mitarbeiter aus dem Patientenmanagement und der ambulanten Patientenabrechnung, Mitarbeiter der Abrechnung in medizinischen Versorgungszentren, Kodierfachkräfte aus MVZ und Krankenhaus |
Formate |
offene Seminare Inhouse-Seminar |

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