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Ambulante Themen

Weiterbildungen zur ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus

Das ambulante Potenzial von Kliniken ist groß. Damit ambulante Leistungen aber auch genauso gut erbracht werden können wie stationäre Behandlungen, sind ganz andere Strukturen und Prozesse im Krankenhaus nötig – und es gelten andere Abrechnungsregeln für ambulante Patient:innen. Gesetzliche Änderungen – allen voran die aktuelle Krankenhausreform – geben der Ambulantisierung weiter Aufschwung: Kliniken sollen und müssen ihre ambulanten Leistungen ausbauen. Dies birgt neben großen Erlöschancen auch neue Herausforderungen. Wir unterstützen Sie in dieser Zeit der Veränderung.

In den Seminaren der consus healthcare akademie zu ambulanten Themen holen Sie sich praxisnahe Kompetenzen zur Erbringung und Abrechnung von ambulanten Leistungen im Krankenhaus. Von erfolgreichen Strategien für die Leistungserbringung über ein gezieltes Fallmanagement im ambulanten Bereich bis zur korrekten EBM-Abrechnung Ihrer ambulanten Operationen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder von Notfallpatient:innen in Ihrer ZNA: Wir machen Sie fit für die Ambulantisierung.

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Ambulantisierung im Fokus: Hintergründe und aktuelle Entwicklungen

Derzeit ist besonders ein Trend im Gesundheitswesen mitzuverfolgen: Die Ambulantisierung in deutschen Krankenhäusern. Bereits 1992 wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz ambulante Operationen über den AOP-Katalog zugelassen. In den letzten 15 Jahren hat sich der AOP-Katalog allerdings nur wenig verändert. Erst mit dem MDK-Reformgesetz im Jahr 2020 wurde beschlossen, den AOP-Katalog sukzessiv zu erweitern. Dafür soll er um knapp 2.500 weitere, im Operations- und Prozedurenverzeichnis (OPS) definierte, medizinische Leistungen erweitert werden. Seit Januar 2024 sind zusätzlich Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich.

Doch die Erbringung von ambulanten Leistungen in stationären Einrichtungen wie Kliniken ist keine Neuerfindung. § 39 SGB V besagt: Erst, wenn das Ziel der Behandlung nicht in der ambulanten Versorgung erreicht werden kann, haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine vollstationäre Behandlung. Oder kurz: “ambulant vor stationär”.

Warum eigentlich “ambulant vor stationär”?

“Ambulant vor stationär” ist ein wichtiger Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik. Demnach sollen zuerst alle ambulanten Versorgungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor eine Patientin oder ein Patient stationär in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine Reha-Einrichtung aufgenommen wird. So sollen die Ausgaben reduziert werden – bei gleicher Versorgungsqualität versteht sich. Expert:innen fordern schon seit Jahren, dass in Deutschland mehr Leistungen ambulant erbracht werden.

Mit der aktuellen Krankenhausreform nimmt das Thema nun aber an Fahrt auf. Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Bundesregierung ein klares Ziel: Die Ambulantisierungsquote im deutschen Gesundheitswesen soll auf 25 % angehoben werden.

Weiterbildungsbedarf: Auswirkungen der Ambulantisierung für Kliniken

Viele Akteure und Berufsgruppen sind von der Verlagerung bislang stationärer Leistungen in den ambulanten Sektor betroffen – von Kliniken bis MVZ, von Pflegekräften bis zu den Ärzt:innen. Mit dem Ausbau der Ambulantisierung streben Bundesregierung und Kostenträger weniger Krankenhausaufenthalte und somit eine Kostensenkung an. Eine Auswirkung zeigt sich zum Beispiel im Ausbau der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung stieg deren Zahl von 2011 bis 2020 um mehr als 140 %.

Für eine erfolgreiche Erbringung und Abrechnung von ambulanten Leistungen müssen Kliniken und MVZ ihre Strukturen und Prozesse hinterfragen. Ganz andere Abläufe sind nötig, damit ambulante Patient:innen die gleiche hohe Versorgungs- und Behandlungsqualität erleben, wie bei stationären Aufenthalten. Unzählige Spezial-Regelungen für eine Vielzahl an Möglichkeiten der ambulanten Leistungserbringung in Klinken müssen berücksichtigt werden – von ambulanten Operationen (AOP) über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bis zu vor- und nachstationären Leistungen oder Behandlungen in der Zentralen Notaufnahme (ZNA). Und die Abrechnungsmodalitäten für ambulante Leistungen sind anders als im stationären Bereich: Keine DRG-Fallpauschalen, sondern Vergütung über den EBM inklusive aller Sonderregelegungen und ambulanten Vergütungsformen.

Teilnehmende eines Seminars geben begeistert Beifall. Bild ist mit einem Farbverlauf aus consus healthcare akademie Farben eingefärbt.

Spezial-Wissen in Seminaren zu ambulanten Themen

Spezielle Regelungen und gesetzliche Vorschriften erfordern von Ihnen auch spezielle und umfangreiche Kenntnisse. Mit der consus healthcare akademie steht Ihnen ein verlässlicher und kompetenter Weiterbildungsanbieter im Bereich der Ambulantisierung zur Seite. Bei uns erhalten Sie Ihr Wissenspaket für die fortschreitende Ambulantisierung im Gesundheitswesen. Unsere Expert:innen geben Ihnen praktisches Wissen an die Hand – damit Sie und Ihr Team für die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen gewappnet sind. Bei allen unseren Weiterbildungen zu ambulanten Themen steht die spätere Anwendbarkeit der Lehrinhalte und ihr Transfer in Ihren beruflichen Alltag im Vordergrund.

Ambulante Praxis-Erfahrung aus erster Hand

Unsere Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Profis im Management und der Abrechnung von ambulanten Leistungen im Krankenhaus – und teilen ihre jahrelange Praxis-Erfahrung gerne mit Ihnen. Sie zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie die Prozesse in Ihrer Klinik optimal auf die Anforderungen der ambulanten Leistungserbringung anpassen. Sondern Sie befähigen Sie auch, Ihre ambulanten Fälle rechtssicher und aufwandsgerecht nach dem EBM abzurechnen. Mit Ihren neu erworbenen Kompetenzen werden Sie Ihre Aufgaben im ambulanten Bereich Ihres Hauses zukünftig besser meistern – und Ihrer Klinik wertvolle ambulante Erlöse sichern.

Finden Sie in unserer Übersicht das passende Seminar für Ihre Anforderungen. Wenn Sie Fragen haben, eine individuelle Beratung benötigen oder ein maßgeschneidertes Inhouse-Seminar für Ihr Haus anfragen möchten, dann kontaktieren Sie uns einfach hier.

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