Grundlagen ambulanter Leistungserbringung im Krankenhaus
Ambulantisierung im Gesundheitswesen: Schon lange keine ferne Zukunft mehr, sondern konkreter politischer Auftrag für jede Klinik.
Verschaffen Sie sich hier einen strukturierten Überblick: von den Rechtsgrundlagen bis zu den Abrechnungsregeln der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus.

Machen Sie Ihre Klinik fit für die Ambulantisierung
Schon heute werden in Deutschland jährlich 36 Millionen Menschen ambulant im Krankenhaus versorgt – mehr als doppelt so viele wie im stationären Bereich. Tendenz steigend: Das ambulante Potential ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Ambulantisierung im Gesundheitswesen in den nächsten Jahren deutlich intensiviert werden.
Doch welche Möglichkeiten gibt es für Kliniken, ambulant Leistungen zu erbringen? Welche Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen sind zu beachten? Und wie wird das eigentlich abgerechnet?
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie bei uns. Unser Experte gibt Ihnen einen Überblick über die vielen verschiedenen ambulanten Versorgungsformen. Von der Notfallambulanz über die ASV und AOP bis zu Hochschulambulanzen und Institutsambulanzen: Erfahren Sie, welche rechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind, welche Abrechnungsregeln gelten und mit welchen Erlösen Sie für Ihr Krankenhaus rechnen können. Bereiten Sie sich jetzt auf die ambulante Zukunft Ihrer Klinik vor.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen der ambulanten Abrechnung im Krankenhaus
- Institutsleistungen und Ermächtigungen
- Persönliche und institutionelle Leistungserbringung
- Notfallambulanz nach § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V
- Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V
- Ambulante Operationen AOP nach § 115b SGB V
- Spezielle sektorgleiche Vergütung nach § 115f SGB V
- Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung nach § 115d SGB V
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV nach §§ 116b, 129a SGB V
- Spezialisierte ambulante (pädiatrische) Palliativversorgung nach §§ 37b, 132d SGB V
- Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V
- Psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V
- Abgabe ambulanter Heilmittel nach §§ 124, 125 SGB V
- Tagesstationäre Versorgung nach § 115e SGB V
Im Überblick
Methoden | Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion |
Zielgruppen | Führungskräfte und Mitarbeitende im Krankenhaus, insbesondere aus dem Controlling und der ambulanten Leistungsabrechnung sowie von externen Abrechnungsstellen oder Software-Unternehmen |
Format | offene Seminare |
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Diplom-Betriebswirt, Leiter Krankenhausfinanzierung und Verhandlungsmanagement DGD-Stiftung
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