MD & Recht – Prüfung von G-BA-Richtlinien

Prüfung von G-BA-Richtlinien: Wer darf wann, was und warum prüfen?

Einen Vorgeschmack auf die MD-Prüfungen von G-BA-Richtlinien haben einige Krankenhäuser im Rahmen der Stichprobenprüfung der Notfallstrukturen bereits gewinnen können.

Im Jahr 2022 standen u.a. das Bauchaortenaneurysma, aber auch andere G-BA-Richtlinien im Fokus. Wir machen Sie dafür fit.

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Bereiten Sie sich optimal auf die Prüfungen der G-BA-Richtlinien vor

Für bestimmte Behandlungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität fest. Nach den OPS-Komplexcodes stehen nun diese G-BA-Richtlinien im Fokus der Prüfungen von Krankenhausabrechnung durch den Medizinischen Dienst.

Wir ordnen für Sie die Prüfarten sowie das jeweilige Verfahren und geben Ihnen einen Einblick in die MD-QK-Richtlinie. Außerdem stellen wir die aus unserer Sicht optimale Vorbereitung auf die MD-Prüfung dar.

MD-QK-Richtlinie, MD-QFD-Richtlinie, gesetzliche Regelungen und eine Auswahl einiger G-BA-Richtlinien mit den entsprechenden Knackpunkten stehen im Fokus dieser Veranstaltung. Gemeinsam widmen wir uns u.a. dem Bauchaortenaneurysma (BAA), den Früh- und Reifgeborenen, den minimalinvasiven Klappen und vernachlässigen auch die Notfallstufen und die damit ebenfalls relevanten hüftgelenksnahen Femurfrakturen nicht. Zusätzlich geben wir Ihnen einen Überblick zu den coronabedingten Ausnahmeregelungen und zeigen die Konsequenzen und Handlungsoptionen bei nichtbestandener Prüfung auf.

Inhalte

  • Prüfung von G-BA Richtlinien
  • Prüfarten der G-BA-Richtlinien
  • Rechtsgrundlagen der G-BA-Richtlinien-Prüfung durch den MD
  • Konsequenzen bei Negativprüfung von G-BA-Richtlinien

Im Überblick

Methoden Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Zielgruppen Mitarbeiter aus dem Krankenhausqualitätsmanagement, Medizincontroller, Geschäftsführer, Chefärzte

Dieses Thema richtet sich ausschließlich an Krankenhäuser.
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Bianca Meier

Fachanwältin für Medizinrecht, Healthcare Compliance Officer, Geschäftsführerin consus.law

Dr. med. Frank Reibe

Facharzt für Allgemeinchirurgie, Leitung MD- und Forderungsmanagement consus.health


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