Die neue PrüfvV und das Erörterungsverfahren
Ab 2022 regelt die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Welche Herausforderungen kommen damit auf Sie zu und wie meistern Sie die neuen Anforderungen optimal?
Das erfahren Sie bei uns. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Neuerungen, um ihre Erlöse auch zukünftig zu sichern.

Bereiten Sie sich optimal auf die neue PrüfvV vor
Ab dem Jahr 2022 tritt eine neue PrüfvV in Kraft. Damit werden einige für die Kliniken hochrelevante Änderungen im Bereich der Abrechnung und der streitigen Abwicklung von MD-Fällen wirksam.
Wir bereiten Sie optimal auf die anstehenden Änderungen vor. Diskutieren Sie mit uns die wesentlichen Inhalte der neuen PrüfvV. Gemeinsam stellen wir strategische Erwägungen an, erklären Ihnen das nun zu etablierenden Erörterungsverfahren und widmen uns den Prüfquoten sowie den Aufschlagszahlungen. Sie erhalten wertvolle Handlungsempfehlungen zur Vermeidung negativer Konsequenzen für das kommende Jahr.
Mit unserem Seminar bringen Sie Ihr Wissen rechtzeitig auf Stand. Folgende Schwerpunkte werden besprochen:
MD-Prüfquoten
Im Jahr 2021 war nach dem Auslaufen der "Corona-Prüfquote" von 5 Prozent eine globale Prüfquote von 12,5 Prozent festgesetzt. Ab dem 1. Quartal 2022 wird die Prüfquote nun für jedes Haus individuell festgelegt. Grundlage für die Berechnung der Höhe der hausindividuellen Prüfquote ist der Anteil der positiven MD-Gutachten (MD-Fallprüfung ohne Minderung des Rechnungsbetrages) des vorvergangenen Quartals in Bezug auf alle abgeschlossenen Prüffälle.
Aufschlagszahlungen
Neben der Rückzahlung des vom Medizinischen Dienst als zu hoch bewerteten Anteils der Gesamtrechnung ist zusätzlich noch ein prozentualer Aufschlag zum Rückforderungsbetrag an die Kasse zu entrichten. Die Festlegung der Aufschlagshöhe bemisst sich ebenfalls am Anteil der positiven MD-Gutachten des vorvergangenen Quartals in Bezug auf alle abgeschlossenen Prüffälle.
Verbot der Zweitrechnung
Kliniken dürfen nun nur noch eine Rechnung für einen stationären Abrechnungsfall stellen. Eine Korrektur dieser Abrechnung ist nicht mehr gestattet.
Erörterungsverfahren
Einen strittigen Abrechnungsfall zur Klage beim Sozialgericht einzureichen, ist ab dem Jahr 2022 an vielfältige Voraussetzungen geknüpft. Es müssen alle strittigen Fälle vor der Klageerhebung inhaltlich mit der zuständigen Krankenkasse erörtert werden. Dabei sind umfangreiche Kriterien und Fristen sowie Dokumentationsobliegenheiten im Verfahren zu beachten.
Ihr Seminar im Überblick
Format | Wir bieten dieses Thema als offenes Seminar an. |
Methode | Vortrag mit Diskussion |
Zielgruppen | Klinikgeschäftsführer, Medizincontroller, Abrechner, Chefärzte, DRG-beauftragte Ärzte und PEPP-Controller. Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Krankenhäuser. |
Enthaltene Leistungen | Seminarunterlagen in digitaler Form |
Dauer | halbtägig |
Teilnahmebetrag | 480,00 € zzgl. MwSt. || 571,20 € inkl. MwSt. |
Was Sie im Seminar lernen
- Grundsätze der Ermittlung der Prüfquoten und der Höhe der Strafzahlungen
- Strategien zur Vermeidung hoher Quoten und Strafzahlungen
- Inhalte der PrüfvV und Fristen
- Prozessablauf des Erörterungsverfahrens
- Strategische Hinweise zur Kodierung und Abrechnung
- Vermeidung von MD-Prüfungen und Einsatz des Vorverfahrens
Das sagen unsere Kunden
Wir möchten, dass Sie zu 100 Prozent zufrieden sind. Darum fragen wir unsere Kunden nach ihrer Meinung zu unserem Angebot.
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