Verordnungen im Rahmen vom Entlassmanagement im Krankenhaus
Mehr als 16 Millionen Menschen werden jährlich stationär behandelt – und auch wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Für den Behandlungserfolg ist ein professionelles Entlassmanagement mit allen notwendigen Verordnungen unverzichtbar.
Holen Sie sich bei uns Ihr Praxis-Wissen zum Verordnungswesen im Rahmen des Entlassmanagements.

Stellen Sie Ihr Verordnungswesen bei Entlassungen rechtskonform auf
Seit 2017 gelten mit den Regelungen des § 39 Absatz 1a SGB V verbindliche Vorschriften für ein strukturiertes Entlassmanagement im Krankenhaus. Denn: Die bestmögliche Überleitung von Patienten aus dem stationären Bereich in eine Anschlussversorgung oder nach Hause ist Kernaufgabe von Kliniken.
Wenn nötig erhalten Patienten direkt vom Krankenhaus Verordnungen. Von Arzneimitteln sowie Heil-/Hilfsmitteln über häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege oder ambulante Palliativversorgung bis zu Beförderungsleistungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Die Bandbreite an möglichen Verordnungen im Entlassmanagement ist groß. Dabei nimmt die Digitalisierung von sektorübergreifenden Prozessen deutlich an Fahrt auf – nicht zuletzt durch das Digitale-Versorgung-Gesetz.
Doch es gibt auch strenge Voraussetzungen, unter denen Kliniken überhaupt nur Verordnungen ausstellen dürfen. Werden diese nicht beachtet, drohen empfindliche Sanktionen.
Organisieren Sie Verordnungen im Rahmen Ihres Entlassmanagements regelkonform. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick. Sie erfahren, welche Rechtsgrundlagen für das Entlassmanagement gelten und unter welchen Voraussetzungen Verordnungen für Ihre Patienten möglich sind. Unsere Experten machen Sie mit den Verordnungsmöglichkeiten vertraut und berücksichtigen dabei die fortschreitende Digitalisierung genauso wie die 2022 eingeführte Übergangspflege.
Damit Sie finanzielle Verluste vermeiden – und Ihren Patienten die bestmögliche Entlassung aus Ihrer Klinik bieten.
Inhalte
- Grundlagen zum Entlassmanagement
- Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V
- Stationäre und ambulante Verordnungen: Voraussetzungen, Umfang und Besonderheiten
- Digitalisierung im Entlassmanagement
- Übergangspflege
- Beatmungsstatus
- (IT-)Infrastruktur
- Ausblick
Im Überblick
Methoden | Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion |
Zielgruppen | Ärztliche und pflegerische Führungskräfte, Mitarbeitende im Krankenhaus, insbesondere aus dem Qualitätsmanagement, der IT und dem Sozialdienst |
Format | offene Seminare |
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Diplom-Betriebswirt, Leiter Krankenhausfinanzierung und Verhandlungsmanagement DGD-Stiftung
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