Dr. Lydia Gudera
Kanzlei Bregenhorn-Wendland
Frau Dr. Gudera ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Bregenhorn-Wendland und zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Krankenhäuser in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, auch im Chefarztvertragsrecht. Ihre Tätigkeit umfasst daneben das Wahlleistungsrecht, die Privatliquidation und die Vertragsgestaltung. Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 1982-1989, 1. Staatsexamen 1989 (Wahlfach Arbeit und Soziales) Referendariat im OLG-Bezirk Hamm, 2. Staatsexamen 1993 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der FernUniversität in Hagen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, 1994-2005, Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum 2005-2011 Rechtsanwältin seit 2005 Mitglied der Arbeitsgemeinschaften "Medizinrecht" und "Arbeitsrecht" des Deutschen Anwaltvereins Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2012 Lehrauftrag für Arbeitsrecht an der Hochschule Bochum seit 2014 Lehrauftrag für Arbeitsrecht am Studieninstitut der Stadt Essen seit 2017
Funktion: Fachanwältin für Arbeitsrecht
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